Weiterbildung Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)

Werkstätten für behinderte Menschen sind besondere Lern- und Beschäftigungsorte zur Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben. Dort tätige Fachkräfte benötigen spezifische sonderpädagogische Kenntnisse, die gezielt auf Menschen mit individuellem Förderbedarf eingehen, um berufliche Bildungs- sowie Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten zu können.

Die Werkstättenverordnung fordert von Fachkräften eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) oder eine Weiterbildung, als Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB), um die notwendigen Kenntnisse zur Förderung von Menschen in Werkstätten zu erlangen und dauerhaft in diesem Bereich tätig zu werden.

Nach Abschluss des Basismoduls „Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung“ (540 Unterrichtseinheiten) kann durch die Teilnahme am Aufbaumodul (260 Unterrichtseinheiten) und einer Abschlussprüfung die anerkannte Qualifizierung als „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ erlangt werden.

KURSINHALTE UND UMFANG
  • Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten (SPZ: 130 UE / gFAB 94 UE)
  • Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten (SPZ: 125 UE / gFAB 30 UE)
  • Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten (SPZ: 80 UE / gFAB 105 UE)
  • Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten (SPZ: 205 UE / gFAB 20 UE)
  • Abschlussprüfung (Klausur + Projektarbeit einschl. Präsentation/Fachgespräch) (SPZ: 125 UE / gFAB 7 UE)


Gesamtstunden in UE (Unterrichtseinheiten) SPZ: 540 UE / gFAB 260 

KURSDATEN UND UNTERRICHTSZEITEN

Die Weiterbildungen werden berufsbegleitend angeboten. Der Unterricht findet in Blockwochen oder an wöchentlichen Präsenztagen statt. Die Unterrichtszeiten sind in der Regel jeweils von 07:45 – 15:00 Uhr.

Basismodul SPZ
Laufzeit beträgt ca. 12 Monate mit ca. 13,5 Blockwochen à 40 Unterrichtseinheiten

Aufbaumodul gFAB 
Laufzeit beträgt ca. 6 Monate mit ca. 6,5 Blockwochen à 40 Unterrichtseinheiten

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Grundlage für die Weiterbildungen sind die Werkstättenverordnung (WVO) und die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeitsund Berufsförderung (GFABPrV)“ in der jeweils gültigen Fassung.

VORAUSSETZUNGEN

Zielgruppe der Weiterbildungen sind in erster Linie Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten bzw. eine Tätigkeit in diesem Bereich sowie den Qualifikationsnachweis gemäß §9 WVO anstreben.

Weiterführend kann an den Weiterbildungen auch teilnehmen, wer sich sonderpädagogisch weiterqualifizieren möchte bzw. Interesse an den Themengebieten der Arbeits- und Berufsförderung hat. Die Teilnahme der Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist allerdings nur möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ)

  • Erfolgreich abgeschlossener Berufsabschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis

Geprüfte Fachkraft zur Ausbildungs- und Berufsförderung (gFAB)

  • Erfolgreich abgeschlossener Berufsabschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis
  • oder eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in a) einem auf Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder b) einem 3-jährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis
  • oder erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis
  • oder mindestens 6-jährige Berufspraxis und einen Nachweis über mind. 6 Monate der o.g. Berufspraxis mit wesentlichem Bezug zur Tätigkeit als gFAB.n (bei ausländischen Bewerbern: Nachweis eines Sprachtests auf B2-Level).
ABSCHLUSS

Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an dem Basis- und Aufbaumodul jeweils eine Teilnahmebestätigung des DEB. Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden am Aufbaumodul nach Beantragung und erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zur „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)“ ein Zeugnis der jeweiligen Landesbehörde.

TEILNAHMEGEBÜHR

Basismodul SPZ
4.150,00 €

Aufbaumodul
gFAB 2.140,00 €

Prüfungsgebühr
210,00 € 


Prüfungsgebühr kann abweichen, vorbehaltlich Gebührenänderung.

FÖRDERUNG

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Weiterbildung gegebenenfalls gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über weitere Fördermöglichkeiten.