Krankenpflegehelfer (m/w/d) - Vorbereitungslehrgang zur Schulfremdprüfung in Sachsen

Ziel des Vorbereitungslehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Begleitung und Versorgung von pflegebedürftigten Menschen aller Altersgruppen erforderlich sind und dazu befähigen, pflegerische und soziale Tätigkeiten unter der Anleitung und Verantwortung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen.

ZIELGRUPPE

Der Lehrgang richtet sich an folgende Zielgruppen:

 

  • Ungelernte Pflegekräfte in Krankenhäusern, Kureinrichtungen, Seniorenwohnheimen und ähnlichen Pflegeeinrichtungen ohne entsprechende Berufsausbildung
  • Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsabschluss, die gerne in der Pflege tätig werden wollen
  • Berufsrückkehrende oder Menschen, die sich beruflich neu orientieren wollen
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für den Zugang zum Vorbereitungslehrgang sind:

  • Ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Ausreichende Sprachkenntnisse, mindestens B1-Niveau
  • Festen Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Ein Nachweis über die praktische Ausbildung / Tätigkeit gem. §§ 52,55, 57 BFSO Sachsen im Umfang von mind. 1440 Stunden


Sofern keine Teilnahme an der Schulfremdenprüfung sowie eine Förderung durch Dritte angestrebt, kann eine Teilnahme auch ohne Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen ermöglicht werden.

KURSDAUER

Der Vorbereitungslehrgang umfasst insgesamt 490 Unterrichtseinheiten:

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Nach Beendigung des Vorbereitungslehrgangs erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, welche das Bestehen der Lernfelder im theoretischen und fachpraktischen Unterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung gem. § 40 Abs. 3 Nummer 5 und den §§ 58, 59 und 60 BFSO Sachsen ausweist.


Mit Bestehen der Schulfremdenprüfung erhalten die Teilnehmenden die Berechtigung die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ bzw. „staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer“ zu führen. Die Antragstellung auf die Prüfungszulassung bei der zuständigen Landesbehörde sowie die Absolvierung der Prüfung selbst sind keine Bestandteile der Maßnahme.

TEILNAHMEGEBÜHR

Bei einer Teilnahme ohne Förderung durch Dritte fallen Gebühren in Höhe von 4150,00 € an.

FÖRDERUNG

Der Kurs kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit Bildungsgutschein gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Weitere Fördermöglichkeiten entnehmen Sie unserer Homepage.

Wählen Sie für weitere Informationen den nebenstehenden Standort aus.